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Websites ohne Barrieren – ein Muss

Eine Frau liest auf dem Laptop eine Website

Barrierefreiheit ist nicht nur ein technisches Thema. Eine gut durchdachte Informations­architektur und zugänglicher Content sind entscheidend, um alle zu erreichen.

Autorin: Katrin Hasler

Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website von allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von möglichen Einschränkungen wie z. B. einer Sehbehinderung. Das ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern in der Schweiz im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes auch vorgeschrieben. Auch für KMU ist es sinnvoll und wichtig, ihre Website barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit sorgt nicht nur für Inklusion, sondern auch für eine bessere Nutzererfahrung und eine grössere Reichweite. Unternehmen, die barrierefreie Inhalte anbieten, erreichen eine breitere Zielgruppe und stärken ihre Marke als verantwortungsbewusstes Unternehmen.

Fokus auf Informationsarchitektur

Die Informationsarchitektur ist das Rückgrat jeder Website. Sie beschreibt, wie Inhalte strukturiert und organisiert sind, damit Nutzerinnen und Nutzer mühelos finden, wonach sie suchen. Eine intuitive Navigation und eine klare Hierarchie sind essenziell – insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder assistiven Technologien.

  • Klare und logische Struktur
    Websites sollten eine durchdachte Hierarchie haben, damit alle Inhalte leicht zu finden sind. Das verbessert nicht nur die Benutzererfahrung, sondern hilft auch allen mit kognitiven Einschränkungen, sich besser zurechtzufinden.

  • Sinnvolle und beschreibende Linktexte
    Verwenden Sie Linktexte, die den Inhalt klar beschreiben, wie z. B. «Artikel lesen» anstelle von generischen Ausdrücken wie «Hier klicken».

  • Interaktive Elemente
    Formulare, Buttons oder Dropdown-Menüs sollten nicht nur gut beschriftet sein, sondern auch mit der Tastatur bedienbar sein. Zudem sind Kontraststärke, Fokusindikatoren und sinnvolle Fehlermeldungen wichtig, um eine inklusive Nutzung zu gewährleisten.

Content, der alle anspricht

Zugänglicher Content ist ein weiterer essenzieller Aspekt. Von barrierefreiem Content profitieren nicht nur Blinde und Sehbehinderte, die Screenreader verwenden, sondern auch Menschen mit Lernbehinderungen oder solche, die Deutsch als Zweitsprache sprechen.

  • Einfache Sprache
    Texte sollten klar und ohne komplizierte Fachbegriffe geschrieben sein, um ein breiteres Publikum zu erreichen. Das ist besonders wichtig für Menschen mit Lernbehinderungen oder einer anderen Muttersprache.

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
    Sorgen Sie dafür, dass alle visuellen Inhalte durch Alternativtexte beschrieben werden. So können Blinde und Sehbehinderte mithilfe von Screenreadern verstehen, was auf den Bildern dargestellt wird.

  • Klare Überschriften
    Verwenden Sie prägnante Überschriften, um den Inhalt von Abschnitten zu strukturieren und den Lesenden eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.

SEO und digitale Barrierefreiheit

Gut strukturierte, barrierefreie Inhalte verbessern nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern wirken sich auch positiv auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) aus. Suchmaschinen bevorzugen klare Strukturen, präzise Alternativtexte und eine nutzerfreundliche Navigation. Websites mit verständlicher Sprache haben oft eine geringere Absprungrate und eine längere Verweildauer – beides positive Faktoren für SEO.

Technische Details und Gesetze in der Schweiz

Auch technische Details spielen eine wichtige Rolle. In der Schweiz regelt das Behindertengleichstellungsgesetz die Anforderungen an barrierefreie digitale Inhalte. Doch Barrierefreiheit ist mehr als nur Technik. Eine gut durchdachte Informationsarchitektur, leicht navigierbare Menüs und zugänglicher Content sind entscheidend für die barrierefreie Gestaltung einer Website. Damit bleiben Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern gewinnen auch das Vertrauen und die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe.

Exkurs: Behindertengleichstellungsgesetz

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit, während private Unternehmen Barrieren vermeiden müssen, die diskriminierend wirken könnten. Verstösse können zu Entschädigungen von bis zu CHF 5000 führen. Eine barrierefreie Website sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern stärkt auch die Kundenbindung und den Ruf eines Unternehmens.

Exkurs: EU-Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit

In der Europäischen Union regelt die Richtlinie (EU) 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen die Anforderungen an digitale Inhalte. Sie verpflichtet Behörden und öffentliche Einrichtungen dazu, ihre digitalen Angebote für alle zugänglich zu machen. Ab Juni 2025 gilt zudem der European Accessibility Act (EAA), der erstmals auch private Unternehmen in bestimmten Branchen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Unternehmen, die in der EU tätig sind, sollten sich frühzeitig mit diesen Vorgaben befassen, um sowohl rechtliche Anforderungen zu erfüllen als auch ihre digitalen Angebote inklusiver zu gestalten.

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